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Presse
| 03.08.2010, 10:46 Uhr | Starkenburger Echo
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Ausnahmeregelung für Einsatzkräfte
Verkehr: Stephan begrüßt unbürokratische hessische Regelung bei Führerscheinen
KREIS BERGSTRASSE.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Peter Stephan hat eine Sonderregelung für Einsatzkräfte bei Feuerwehr und Rettungsdiensten begrüßt. Diese dürften künftig unter vereinfachten Voraussetzungen Einsatzfahrzeuge bis zu 4750 Kilogramm Gesamtgewicht fahren. Die neue Rechtslage entlaste die Kommunen und helfe den freiwilligen Helfern, betonte Stephan.
Auslöser für die hessische Sonderregelung sei eine Verordnung der Europäischen Union gewesen, mit der die bisherige Möglichkeit, Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen mit dem Führerschein Klasse 3 zu fahren, gestrichen wurde. Nach neuem EU-Recht berechtige der Führerschein der neuen Klasse B nur für Fahrten bis 3,5 Tonnen. Von 3,5 bis 4,75 Tonnen benötige man künftig einen Führerschein C 1, darüber hinaus einen Erlaubnis der Klasse C.
Gerade in einem ländlich strukturierten Gebiet wie dem Kreis Bergstraße mit zahlreichen Ortsteilfeuerwehren hätte es mit der ursprünglichen EU-Regelung Probleme gegeben, so Stephan. Einsatzkräfte hätten für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erst den Führerschein Klasse C 1 erwerben müssen. Das koste Zeit und Geld.
Wie Stephan berichtete, nutzte Hessen nun - nach intensiven Verhandlungen im Innen- und Wirtschaftsministerium - die Möglichkeit, für Fahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen Fahrerlaubnisse unter vereinfachten Voraussetzungen zu erteilen. Die ursprünglichen Vorgaben aus Brüssel seien unsinnig gewesen: In vielen EU-Ländern fehlten ausreichende Kapazitäten an Löschfahrzeugen. Andererseits entschieden Bürokraten, dass Retter nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen bewegen dürften. Sinnvoller wären laut dem CDU-Abgeordneten verbindliche Vorgaben zur Ausstattung mit Fahrzeugen zu erlassen.
Die betreffenden Organisationen könnten nun durch eine fachgerechte Unterweisung die entsprechende ,,Ausbildung" übernehmen, so Stephan. Dadurch würden die kommunalen Haushalte im Brandschutz und die Träger der Rettungsdienste deutlich entlastet. Darüber hinaus räume die hessische Verordnung ,,ein gutes Stück Bürokratie" aus dem Weg. Die vielen Ehrenamtliche leisteten einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft. ,,Es war deshalb wichtig, für sie die besten Voraussetzungen zu schaffen, und ihre Arbeit, wo es geht, zu erleichtern", teilte der CDU-Politiker mit.
KREIS BERGSTRASSE.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Peter Stephan hat eine Sonderregelung für Einsatzkräfte bei Feuerwehr und Rettungsdiensten begrüßt. Diese dürften künftig unter vereinfachten Voraussetzungen Einsatzfahrzeuge bis zu 4750 Kilogramm Gesamtgewicht fahren. Die neue Rechtslage entlaste die Kommunen und helfe den freiwilligen Helfern, betonte Stephan.
Auslöser für die hessische Sonderregelung sei eine Verordnung der Europäischen Union gewesen, mit der die bisherige Möglichkeit, Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen mit dem Führerschein Klasse 3 zu fahren, gestrichen wurde. Nach neuem EU-Recht berechtige der Führerschein der neuen Klasse B nur für Fahrten bis 3,5 Tonnen. Von 3,5 bis 4,75 Tonnen benötige man künftig einen Führerschein C 1, darüber hinaus einen Erlaubnis der Klasse C.
Gerade in einem ländlich strukturierten Gebiet wie dem Kreis Bergstraße mit zahlreichen Ortsteilfeuerwehren hätte es mit der ursprünglichen EU-Regelung Probleme gegeben, so Stephan. Einsatzkräfte hätten für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erst den Führerschein Klasse C 1 erwerben müssen. Das koste Zeit und Geld.
Wie Stephan berichtete, nutzte Hessen nun - nach intensiven Verhandlungen im Innen- und Wirtschaftsministerium - die Möglichkeit, für Fahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen Fahrerlaubnisse unter vereinfachten Voraussetzungen zu erteilen. Die ursprünglichen Vorgaben aus Brüssel seien unsinnig gewesen: In vielen EU-Ländern fehlten ausreichende Kapazitäten an Löschfahrzeugen. Andererseits entschieden Bürokraten, dass Retter nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen bewegen dürften. Sinnvoller wären laut dem CDU-Abgeordneten verbindliche Vorgaben zur Ausstattung mit Fahrzeugen zu erlassen.
Die betreffenden Organisationen könnten nun durch eine fachgerechte Unterweisung die entsprechende ,,Ausbildung" übernehmen, so Stephan. Dadurch würden die kommunalen Haushalte im Brandschutz und die Träger der Rettungsdienste deutlich entlastet. Darüber hinaus räume die hessische Verordnung ,,ein gutes Stück Bürokratie" aus dem Weg. Die vielen Ehrenamtliche leisteten einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft. ,,Es war deshalb wichtig, für sie die besten Voraussetzungen zu schaffen, und ihre Arbeit, wo es geht, zu erleichtern", teilte der CDU-Politiker mit.
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